Lösung · Doppelte Buchführung

Software für doppelte Buchführung (UGB §189)

BuHaPro bildet die doppelte Buchführung nach UGB §189 vollständig ab: österreichischer Kontenrahmen (RLG), Buchungsjournal, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie USt-Voranmeldung – alles BAO-konform und revisionssicher protokolliert.

  • Österreichischer Kontenrahmen

    RLG-Kontenrahmen für Österreich; alternativ SKR03/04 für Deutschland.

  • Journal, Bilanz & GuV

    Jede Buchung landet im Journal, Bilanz und GuV entstehen daraus per Knopfdruck.

  • Revisionssicheres Audit-Log

    Alle Buchungen werden unveränderlich protokolliert – nachvollziehbar für Betriebsprüfung und Steuerberatung.

  • Manuelle Buchungen editierbar

    Manuelle Journalbuchungen (z. B. Privatentnahmen) lassen sich anlegen, bearbeiten und löschen.

Wann ist doppelte Buchführung Pflicht?

Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen, die die Umsatzgrenzen des UGB überschreiten, sind zur doppelten Buchführung (Bilanzierung) verpflichtet. BuHaPro stellt die Buchführungsart im Einrichtungs-Wizard ein und schaltet die passenden Auswertungen frei.

Vom Beleg bis zur Auswertung

Rechnungen, Eingangsrechnungen und Bankbewegungen fließen ohne Doppelerfassung ins Journal. Kostenstellen, Projekte und die Geldfluss-Übersicht liefern zusätzlich die betriebswirtschaftliche Sicht.

Häufige Fragen

Welchen Kontenrahmen nutzt BuHaPro?
Standardmäßig den österreichischen RLG-Kontenrahmen; für Deutschland stehen SKR03 und SKR04 zur Verfügung.
Erstellt BuHaPro Bilanz und GuV?
Ja. Aus dem Buchungsjournal werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Buchungsjournal erzeugt.
Ist die Buchführung betriebsprüfungssicher?
Ja. Alle Buchungen werden in einem revisionssicheren Audit-Log unveränderlich protokolliert, gemäß den Ordnungsmäßigkeitspflichten der BAO.