Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software BuHaPro zwischen Pascal Neubauer (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kundinnen und Kunden.
Stand: 05.09.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung der webbasierten Software BuHaPro als Software-as-a-Service (SaaS) über app.buhapro.at. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden die jeweils gebuchte Version von BuHaPro zur Nutzung über das Internet zur Verfügung (Rechnungswesen, Buchhaltung, CRM, Personal und weitere Module je nach Plan). Ein Anspruch auf bestimmte, nicht zugesicherte Funktionen besteht nicht; der Funktionsumfang kann weiterentwickelt werden.
3. Vertragsabschluss & Beta-Phase
Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter zustande.
Bis zum öffentlichen Launch befindet sich die Software in einer öffentlichen Beta-Phase. Die Nutzung ist in dieser Zeit kostenlos; es entstehen keine Zahlungsverpflichtungen. Der Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Beauftragung — nicht automatisch mit dem Ende der Beta-Phase. In einer Beta können Fehler auftreten und der Funktionsumfang kann sich ändern; ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht in dieser Zeit nicht.
4. Preise & Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (20 %). Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Zeitraum monatlich oder jährlich im Voraus.
Jährliche Zahlung: Der Jahrespreis entspricht zwölf Monatspreisen abzüglich zweier Monate. Dieser Nachlass ist im ausgewiesenen Jahrespreis bereits enthalten und gilt in jedem Vertragsjahr; ein zusätzlicher Aktionsnachlass auf denselben Preis wird nicht gewährt.
Beta-Testerkondition: Wer als Tester an der öffentlichen Beta teilnimmt, erhält ab dem Launch für zwölf Monate 30 % Nachlass auf den jeweils gültigen Listenpreis des gewählten Plans und Abrechnungszeitraums. Zugesagt ist der Prozentsatz, nicht ein bestimmter Euro-Betrag: spätere Preisanpassungen wirken sich anteilig aus. Der Nachlass gilt für die ersten zwölf Monate des kostenpflichtigen Abonnements; danach gilt der reguläre Listenpreis. Er ist nicht auf Dritte übertragbar und lebt nach einer Kündigung bei erneutem Abschluss nicht wieder auf. Voraussetzung ist die Erfüllung aller folgenden Punkte:
- Registrierung als Tester vor dem Ende der Beta-Phase.
- Produktive Nutzung während der Beta: mindestens 10 echte Belege oder Rechnungen im System und mindestens 8 Wochen aktiv.
- Mindestens eine strukturierte Rückmeldung, also ein Fehlerbericht oder ein ausgefüllter Feedback-Bogen.
Die Zahl der Testerplätze ist auf 50 begrenzt.
5. Laufzeit & Kündigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Abrechnungszeitraum (Monat bzw. Jahr) und verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, sofern nicht vor dessen Ende gekündigt wird. Monatliche Abos sind zum Ende des jeweiligen Monats kündbar. Kündigungen sind in Textform an office@buhapro.at möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten sowie für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich. Eine Nutzung, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt, ist untersagt.
Zugang für Dritte. Räumt der Kunde einer Steuerberatungskanzlei oder einem anderen Dritten Zugriff auf seine Daten ein, wählt er den Umfang der eingeräumten Rechte selbst und kann den Zugriff jederzeit beenden. Für die Auswahl des Dritten und den erteilten Umfang ist der Kunde verantwortlich. Der Anbieter erteilt keinen solchen Zugriff und kann ihn auch nicht erteilen.
Zugangsdaten zu Behördenportalen. Hinterlegt der Kunde Zugangsdaten für eine Behördenschnittstelle (etwa FinanzOnline), bleibt er für deren Gültigkeit und für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen des jeweiligen Portals verantwortlich.
7. Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Wartungs-, Sicherheits- oder kapazitätsbedingte Unterbrechungen sowie Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (höhere Gewalt, Störungen Dritter) begründen keinen Mangel.
8. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Datenverlust, der durch zumutbare Datensicherung vermeidbar gewesen wäre, ist ausgeschlossen.
Behördenmeldungen. Der Anbieter schuldet die technisch richtige Erzeugung und Übermittlung einer Meldung aus den Daten, die der Kunde freigegeben hat — nicht deren steuerliche Richtigkeit. Für Abgabenerhöhungen sowie Säumnis- oder Verspätungszuschläge haftet der Anbieter nur, soweit sie auf einem von ihm zu vertretenden Fehler beruhen und der Kunde seine Prüf- und Mitwirkungspflichten nach Punkt 9 erfüllt hat.
9. Behördenmeldungen und elektronische Übermittlung
Der Kunde ist Absender. BuHaPro erstellt Meldungen an Behörden — etwa die Umsatzsteuervoranmeldung oder die Zusammenfassende Meldung — aus den vom Kunden erfassten Daten und übermittelt sie auf dessen Veranlassung mit dessen eigenen Zugangsdaten. Absender und Abgabepflichtiger gegenüber der Behörde bleibt der Kunde. Der Anbieter tritt der Behörde gegenüber weder als Übermittler noch als Vertreter des Kunden auf.
Freigabe. Eine Meldung wird erst übermittelt, nachdem der Kunde sie ausdrücklich freigegeben hat. Mit der Freigabe bestätigt er, den Inhalt zur Kenntnis genommen zu haben. Die Prüfung der sachlichen und steuerlichen Richtigkeit obliegt dem Kunden oder der von ihm beauftragten Steuerberatung.
Fristen. Die Einhaltung von Melde-, Erklärungs- und Zahlungsfristen obliegt dem Kunden. Fristhinweise und Erinnerungen in der Software sind eine Hilfestellung und keine Zusicherung; sie ersetzen die eigene Terminüberwachung nicht.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Software leistet keine Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung. Kontierungsvorschläge, Kennzahlen und Auswertungen — auch soweit sie automatisiert oder mit Unterstützung künstlicher Intelligenz entstehen — sind Vorschläge, die der Kunde zu prüfen hat.
Störungen auf dem Übermittlungsweg. Auf Verfügbarkeit und Verhalten der Behördenschnittstellen hat der Anbieter keinen Einfluss. Kommt eine Übermittlung nicht zustande, weist die Software dies aus; der Kunde kann die Meldung in diesem Fall selbst bei der Behörde einbringen. Eine Rückmeldung der Behörde, dass eine Datei entgegengenommen wurde, bedeutet nicht, dass sie inhaltlich angenommen wurde.
Während der Beta-Phase gilt zusätzlich: Der Kunde hat jede Meldung vor der Freigabe zu prüfen und ihren Eingang anschließend im Portal der Behörde zu kontrollieren.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Für die in der Anwendung verarbeiteten Daten des Kunden wird auf Verlangen ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) abgeschlossen.
11. Änderungen der AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Graz. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.