Buchhaltungssoftware aus Österreich
Die meisten Buchhaltungsprogramme am deutschsprachigen Markt sind für Deutschland gebaut und für Österreich angepasst. BuHaPro ist für Österreich entstanden. Du arbeitest mit dem österreichischen Kontenrahmen und führst die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG oder die doppelte Buchhaltung nach § 189 UGB. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung entsteht als Datei für FinanzOnline, die Aufzeichnungen folgen den Ordnungsvorschriften der BAO, und der Server steht in Graz.
BuHaPro ist in der öffentlichen Beta. Der beschriebene Funktionsumfang ist nutzbar, es kommen laufend Funktionen dazu, und Fehler sind möglich. Was du anlegst, bleibt erhalten.

Beide Buchführungsarten
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip oder doppelte Buchhaltung mit Bilanz und GuV. Die Art legst du beim Einrichten je Mandant fest. Ändern lässt sie sich, solange noch nichts gebucht ist. Danach bleibt sie fest.
Österreichisches Recht im Programm
BAO § 131 und § 132, § 11 UStG auf der Rechnung, die Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro brutto seit 2025 und UVA-Zeiträume monatlich oder vierteljährlich. Die deutsche GoBD spielt keine Rolle.
Beleg, Bank und Buchung an einem Ort
Belege scannst du mit dem Handy oder am PC-Scanner, die Auslesung schlägt Lieferant, Betrag und Konto vor. Kontoauszüge liest BuHaPro als PDF, CAMT oder CSV ein und ordnet eindeutige Zahlungen selbst den offenen Rechnungen zu und verbucht sie. Der Rest bleibt zum Zuordnen offen.
Server in Österreich
Betrieb und Datensicherung laufen in Graz. Die Verbindung ist verschlüsselt, ebenso hinterlegte Zugangsdaten wie Mail-Passwörter. Nutzt du die KI-Funktionen, gehen die dafür nötigen Inhalte an Anthropic.
Was eine Buchhaltungssoftware für Österreich können muss
Die Anforderungen unterscheiden sich weniger im Kern als im Detail. Genau dort scheitert eine deutsche Lösung mit österreichischer Oberfläche. Die Tabelle zeigt den heutigen Stand in BuHaPro, auch dort, wo noch etwas fehlt.
| Anforderung in Österreich | Stand in BuHaPro |
|---|---|
| Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG | Vollständig, mit Anlagenverzeichnis, AfA, Gewinnfreibetrag und den Kennzahlen der Beilage E1a |
| Doppelte Buchhaltung nach § 189 UGB | Vollständig, mit Journal, Bilanz, GuV und Periodenabschluss |
| Österreichischer Kontenrahmen | ÖKR nach RLG, ergänzt um ein Branchenpaket deiner Betriebsart. Einen deutschen Kontenrahmen (SKR 03 oder SKR 04) gibt es nicht. |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | Aus den Buchungen berechnet, als geprüfte U30-Datei für FinanzOnline, mit Frist-Erinnerung |
| Zusammenfassende Meldung, U1 und E1a | Als FinanzOnline-Datei, geprüft gegen das Schema des BMF |
| Rechnungspflichtangaben § 11 UStG | Im Formular vorgesehen, Prüfung vor dem Finalisieren |
| Kleinunternehmerregelung § 6 Abs. 1 Z 27 UStG | Schalter je Mandant, Hinweis auf dem Beleg |
| Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferung | Je Beleg wählbar, mit Hinweis und richtiger UVA-Zeile |
| Unveränderbarkeit nach BAO § 131 | Finalisierte Belege sind optisch eingefroren, Korrektur nur über Storno |
| Aufbewahrung nach BAO § 132 | Belege und Buchungen bleiben sieben Jahre abrufbar |
| E-Rechnung an den Bund | ebInterface und Peppol BIS 3.0, Einbringung über das USP |
| Zusammenarbeit mit der Steuerberatung | Eigener Kanzlei-Zugang mit einzeln erteilten Rechten, dazu DATEV-Export |
| Elektronische Übermittlung an FinanzOnline | Die Dateien lädst du selbst in FinanzOnline hoch. Eine automatische Übermittlung gibt es noch nicht. |
Vom Beleg zur Auswertung in einem Programm
Der übliche Bruch verläuft zwischen dem Programm, das Rechnungen schreibt, und dem, das bucht. In BuHaPro steht dieselbe Rechnung, die der Kunde bekommt, anschließend im Journal und in der Voranmeldung.
- Rechnung schreiben oder Beleg scannen. Die Auslesung schlägt Betrag, Datum und Konto vor.
- Prüfen und finalisieren. Ab hier ist der Beleg unveränderlich.
- Verbuchen. Ausgangsrechnungen bucht BuHaPro beim Finalisieren automatisch, Eingangsrechnungen nach deiner Prüfung über „Verbuchen“. Der Buchungssatz entsteht aus dem Beleg selbst, eine zweite Eingabe braucht es nicht.
- Kontoauszug einlesen. Eindeutige Zahlungen ordnet BuHaPro selbst zu und verbucht sie, der Rest bleibt zum Zuordnen offen. Der offene Posten schließt sich.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum erzeugen, freigeben und die Datei in FinanzOnline hochladen.
- Auswertungen ansehen: Journal, Bilanz und GuV oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Geldfluss und offene Posten.
Für wen sich BuHaPro eignet
Vom Ein-Personen-Unternehmen bis zum Betrieb mit Bilanzierungspflicht arbeiten alle mit derselben Software. Unterschiedlich ist nur, welches Paket und welche Zusatzmodule eingeschaltet sind. Für einzelne Branchen gibt es eigene Seiten mit den Besonderheiten.
- EPU und Kleinunternehmen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Handwerks- und Baubetriebe mit Angeboten, Lieferscheinen und Auswertung je Baustelle
- Vereine und Verbände mit Beitragsrechnungen und Kasse
- Arztpraxen und freie Berufe mit unecht befreiten Honoraren
- Agenturen mit Projekten und Dauerrechnungen für laufende Leistungen
- Bilanzierende Gesellschaften mit doppelter Buchhaltung, Bilanz und GuV
Häufige Fragen
- Ist BuHaPro eine österreichische Buchhaltungssoftware?
- Ja. BuHaPro wird in Österreich entwickelt und betrieben, der Server steht in Graz. Kontenrahmen, Umsatzsteuer, Rechnungspflichtangaben und Aufzeichnungspflichten folgen österreichischem Recht (BAO, UStG, EStG, UGB).
- Was kostet die Buchhaltungssoftware?
- In der öffentlichen Beta kostet die Nutzung nichts. Die Preise für die Zeit danach stehen auf der Preisseite. Angelegte Daten bleiben erhalten.
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchhaltung, was gilt für mich?
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften rechnen in der Regel mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, solange sie unter den Grenzen des § 189 UGB bleiben: 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder einmalig über 1.000.000 Euro. Kapitalgesellschaften bilanzieren immer. BuHaPro fragt die Art beim Einrichten ab. Ändern lässt sie sich nur, solange noch keine Buchung im Journal steht.
- Kann mein Steuerberater direkt in BuHaPro arbeiten?
- Ja. Du erteilst der Kanzlei einen eigenen Zugang und legst fest, welche Bereiche sie sehen und bearbeiten darf. Den Zugang kannst du jederzeit sofort widerrufen. Die Kanzlei wechselt über die Kopfzeile zwischen ihren Mandanten und kann Rückfragen direkt in BuHaPro stellen. Arbeitet sie mit DATEV, bekommt sie den Buchungsstapel samt Stammdaten als DATEV-Datei. Beides gehört zu den Paketen Buchhaltung, Komplett und Business.
- Kann ich von einer anderen Buchhaltungssoftware wechseln?
- Kontakte, Artikel und Kontenrahmen lassen sich übernehmen. Laufende Buchungen beginnst du sinnvollerweise mit einem neuen Geschäftsjahr oder mit Eröffnungsbilanzwerten. Ein vollautomatischer Import aus fremden Programmen ist nicht Teil des Beta-Stands.
Weitere Lösungen
- Einnahmen-Ausgaben-RechnungEAR-Software für Österreich: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG mit Gewinnfreibetrag, Pauschalierung im Vergleich, Anlagenverzeichnis, AfA und Beilage E1a 2025 als FinanzOnline-Datei. Für EPU und Selbständige.Ansehen
- Doppelte BuchhaltungDoppelte Buchhaltung für Österreich: Kontenrahmen ÖKR mit Branchenpaket, Journal, Bilanz und GuV, Periodenabschluss mit Prüfliste, UVA als FinanzOnline-Datei, Kanzlei-Zugang und DATEV-Export. BAO-konform, aus Graz.Ansehen
- RechnungsprogrammRechnungen schreiben nach österreichischem Recht: Pflichtangaben nach § 11 UStG, lückenlose Nummernkreise, E-Rechnung als ebInterface oder Peppol, Dauerrechnungen und Mahnwesen. Beim Finalisieren bucht BuHaPro die Rechnung automatisch. In der Beta kostenlos.Ansehen
- Für Kleinunternehmen & EPUBuchhaltung für Kleinunternehmer & EPU in Österreich: Rechnungen ohne USt-Ausweis, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit E1a, Beleg-Scan per Handy. In der Public Beta kostenlos.Ansehen