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USt-Voranmeldung (UVA) Software für Österreich

BuHaPro rechnet deine Umsatzsteuer-Voranmeldung aus den laufenden Buchungen. Die UVA entsteht als Datei im Format U30, geprüft gegen das Schema des BMF. Du gibst genau den geprüften Inhalt frei und lädst die Datei in FinanzOnline hoch. Die Zusammenfassende Meldung entsteht auf demselben Weg.

Umsatzsteuervoranmeldung in BuHaPro für September 2026: Abgabefrist 15.11.2026, Umsatz KZ 000 von 23.710,00 Euro und Zahllast KZ 095 von 4.742,00 Euro. Darunter der geführte Modus mit den Kennzahlen KZ 000, KZ 022 und KZ 060.
  • UVA aus den Buchungen

    Umsätze und Vorsteuern kommen aus den verbuchten Belegen. Die Zahllast steht mit den amtlichen Kennzahlen da, ohne separates Zusammenrechnen.

  • Geprüfte Datei für FinanzOnline

    Unter „Behördenmeldungen“ legst du die UVA an, BuHaPro prüft sie gegen das Schema, und du gibst sie frei. Die Datei lädst du in FinanzOnline hoch. Eine automatische Übermittlung gibt es noch nicht.

  • Reverse Charge und EU-Fälle

    Reverse Charge, Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a UStG und innergemeinschaftliche Lieferungen landen in der richtigen Zeile. Lieferungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern kennzeichnest du als OSS-Fall.

  • Fristen im Blick

    Die Abgabefrist steht in der UVA und im Kalender. Benachrichtigungen erinnern rechtzeitig, auch an die Frist der Zusammenfassenden Meldung.

Monatlich oder vierteljährlich melden

Je nach Vorjahresumsatz meldest du die UVA monatlich oder vierteljährlich. BuHaPro kennt deinen Meldezeitraum und fasst die Umsätze und Vorsteuern für den jeweiligen Zeitraum zusammen.

Von der Rechnung bis zur Meldung

Weil Rechnungen, Eingangsrechnungen und Buchungen im selben Datenbestand liegen, ist die UVA jederzeit aktuell.

  1. Zeitraum wählen. BuHaPro zeigt Umsatz, Zahllast und Abgabefrist.
  2. Unter „Behördenmeldungen“ die UVA anlegen. BuHaPro schlägt den fälligen Zeitraum vor.
  3. Die Datei erzeugen und gegen das Schema des BMF prüfen lassen.
  4. Freigeben. Freigegeben wird genau der geprüfte Inhalt.
  5. Die Datei in FinanzOnline hochladen. Wer die Werte lieber von Hand einträgt, nutzt den geführten Modus, der jede Kennzahl einzeln zum Kopieren anbietet.

Was BuHaPro bei der Umsatzsteuer noch nicht macht

Die Dateien überträgt BuHaPro nicht selbst an FinanzOnline, das Hochladen bleibt bei dir. Eine OSS-Erklärung erzeugt BuHaPro nicht. Für die Jahreserklärung entstehen U1 und E1a als Datei, ebenfalls zum Hochladen.

Häufige Fragen

Erstellt BuHaPro die UVA automatisch?
Ja. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird aus den laufenden Buchungen gerechnet und als U30-Datei für FinanzOnline erzeugt, geprüft gegen das Schema des BMF.
Übermittelt BuHaPro die UVA an das Finanzamt?
Noch nicht. Die Datei lädst du in FinanzOnline selbst hoch. Den Zugang zum FinanzOnline-Webservice kannst du schon hinterlegen und testen.
Gibt es auch die Zusammenfassende Meldung?
Ja. Die ZM entsteht ebenso als geprüfte Datei für FinanzOnline, mit eigener Frist und Erinnerung.
Werden Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferungen unterstützt?
Ja. Das Umsatzsteuer-Schema wird je Beleg gewählt. Reverse Charge, Bauleistungen und innergemeinschaftliche Lieferungen erscheinen in den passenden Kennzahlen.
Erinnert mich die Software an die Abgabefrist?
Ja. Die Frist steht in der UVA und im Kalender, und die Benachrichtigungen erinnern rechtzeitig daran.