Rechnungsprogramm aus Österreich
Mit BuHaPro schreibst du Angebote, Rechnungen, Gutschriften und Lieferscheine nach österreichischem Recht. Die Pflichtangaben nach § 11 UStG stehen im Formular, die Rechnungsnummern laufen lückenlos, und jede finalisierte Rechnung ist optisch eingefroren. Dieselbe Software führt auch die Buchhaltung. Mit dem Versand ist die Rechnung deshalb gleich gebucht.
BuHaPro ist in der öffentlichen Beta. Der beschriebene Funktionsumfang ist nutzbar, es kommen laufend Funktionen dazu, und Fehler sind möglich. Was du anlegst, bleibt erhalten.

Lückenlos nummeriert
Getrennte Nummernkreise für Rechnung, Angebot und Gutschrift, je Monat und mit eigenem Präfix. Die Nummer fällt erst beim Finalisieren. Ein verworfener Entwurf reißt deshalb keine Lücke.
Österreichische Steuerfälle
20, 13, 10 oder 0 Prozent je Position. Bei Kleinunternehmer, Reverse Charge und innergemeinschaftlicher Lieferung setzt BuHaPro den passenden Hinweis selbst aufs PDF.
Bis zur Mahnung durchdacht
Ein Angebot wird per Knopfdruck zur Rechnung, Teilzahlungen und Ratenpläne sind abbildbar, und offene Posten mahnt BuHaPro in Stufen samt Gebühr und Verzugszinsen.
Rechnung und Buchhaltung in einem
Die verbuchte Rechnung steht im Journal und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Ein Export oder eine zweite Erfassung ist nicht nötig.
Rechnung schreiben: von der leeren Maske bis zum verbuchten Beleg
Alles passiert in einem Fenster. Links steht der Empfänger, rechts stehen die Angaben, die auf die Rechnung müssen. Die Vorschau hängt am selben Fenster und zeichnet mit derselben Vorlage wie das spätere PDF.
- Empfänger aus den Kontakten wählen oder direkt im Formular neu anlegen, bei Bedarf mit Ansprechpartner für die „z. Hd.“-Zeile.
- Positionen erfassen: aus dem Produktkatalog übernehmen oder frei eintippen, mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Rabatt in Prozent oder als Betrag. Die Reihenfolge ziehst du mit der Maus zurecht, längere Rechnungen gliederst du in benannte Abschnitte.
- Umsatzsteuer je Position setzen, also 20, 13, 10 oder 0 Prozent. Sitzt der Kunde im EU-Ausland und hat eine UID hinterlegt, schlägt BuHaPro den passenden Fall vor.
- Rechnungs-, Liefer- und Leistungsdatum eintragen und das Zahlungsziel in Tagen wählen. Das Fälligkeitsdatum rechnet BuHaPro daraus.
- Vorschau prüfen: Briefpapier, Logo, Ansprechpartner, Signatur und die Bankverbindung, die zum gewählten Zahlungskonto gehört.
- Finalisieren. Erst jetzt wird die Rechnungsnummer vergeben, das Aussehen des Belegs ist festgeschrieben, und BuHaPro bucht die Rechnung automatisch ins Journal und in die UVA.
- Per E-Mail versenden. Das PDF hängt an, der Text kommt aus deiner Vorlage, und mit hinterlegten Zugangsdaten deines Mailservers geht die Nachricht über dein eigenes Postfach hinaus.
Was auf einer österreichischen Rechnung stehen muss
§ 11 UStG zählt auf, was eine Rechnung enthalten muss, damit der Kunde die Vorsteuer ziehen darf. Fehlt eine Angabe, verliert er den Vorsteuerabzug, und du bekommst die Rechnung zur Berichtigung zurück. Diese Felder sind im Formular vorgesehen und stehen auf jedem PDF.
- Name und Anschrift deines Betriebs und die deines Kunden, beides aus den Stammdaten.
- Deine UID-Nummer. Die des Kunden druckt BuHaPro mit, sobald sie im Kontakt hinterlegt ist. Übersteigt der Gesamtbetrag einer Rechnung an einen anderen Unternehmer 10.000 Euro, verlangt § 11 Abs. 1 Z 3 UStG sie ausdrücklich.
- Menge und handelsübliche Bezeichnung je Position, also das, was in der Positionszeile steht.
- Tag der Lieferung oder Leistung, wahlweise als Zeitraum. Das Formular weist das Feld eigens als Pflichtangabe aus.
- Ausstellungsdatum und die fortlaufende Rechnungsnummer.
- Entgelt netto, Steuersatz und Steuerbetrag, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen.
- Für Kleinbetragsrechnungen bis 400 Euro brutto genügen nach § 11 Abs. 6 UStG weniger Angaben. BuHaPro druckt sie trotzdem vollständig, damit derselbe Beleg auch beim Vorsteuerabzug des Kunden hält.
Rechnungsnummern lückenlos je Belegkreis und Monat
§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. h UStG verlangt eine fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird. § 131 Abs. 1 Z 6 BAO verlangt zusätzlich, dass sich einmal erfasste Eintragungen nicht spurlos ändern lassen. An dieser Stelle kippt eine Vorlage in der Textverarbeitung. Sobald zwei Entwürfe offen sind, stimmt die Reihenfolge nicht mehr.
- Rechnungen, Angebote und Gutschriften haben getrennte Zähler mit den Präfixen RE, AN und GU.
- Jahr und Monat stehen in der Nummer, etwa RE-202610-0001. Der Zähler beginnt jeden Monat neu.
- Die Nummer wird beim Finalisieren vergeben. Ein Entwurf, den du wieder löschst, hinterlässt keine Lücke.
- „Zurück zu Entwurf“ behält die bereits vergebene Nummer und verwendet sie beim erneuten Finalisieren wieder.
- Beim Stornieren wird nichts gelöscht. Der ursprüngliche Buchungssatz bleibt stehen, die Gegenbuchung bekommt eine eigene Belegnummer (§ 131 Abs. 1 Z 6 BAO).
Kleinunternehmer, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung
In diesen Fällen steht keine Umsatzsteuer auf der Rechnung. Gerade deshalb muss ein bestimmter Satz daraufstehen. BuHaPro setzt ihn selbst, sobald der Fall am Beleg hinterlegt ist.
- Kleinunternehmer: Ein Schalter in den Unternehmensdaten. Danach erscheint kein USt-Ausweis mehr, an seiner Stelle steht der Hinweis auf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Die Grenze liegt seit 2025 bei 55.000 Euro brutto, mit einer Toleranz von zehn Prozent im laufenden Jahr.
- Reverse Charge: null Prozent Umsatzsteuer und der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Art. 196 MwStSystRL.
- Innergemeinschaftliche Lieferung: null Prozent und der Hinweis auf Art. 6 Abs. 1 iVm Art. 7 BMR. Voraussetzung bleibt die UID des Empfängers.
- UID-Prüfung: Deine eigene UID wird beim Speichern gegen die EU-Datenbank VIES geprüft. Kunden-UIDs kannst du dort ebenfalls nachschlagen.
E-Rechnung für Bund und Unternehmen
Jede finalisierte Ausgangsrechnung lädst du zusätzlich zum PDF als ebInterface-Datei herunter, geprüft gegen das amtliche Schema. Für Empfänger im Peppol-Netz erzeugt BuHaPro eine Rechnung nach Peppol BIS 3.0. Rechnungen an Dienststellen des Bundes bringst du direkt aus BuHaPro über das Unternehmensserviceportal (USP) ein. Für den ersten Versuch gibt es einen Testbetrieb. Auf der Eingangsseite liest BuHaPro XRechnung, ZUGFeRD, Peppol und ebInterface als strukturierte Daten ein, die Werte müssen also nicht aus dem PDF erkannt werden.
Dauerrechnungen und Lieferscheine
Wiederkehrende Leistungen wie Wartungsverträge oder Mitgliedsbeiträge rechnest du über Dauerrechnungen ab. Eine finalisierte Rechnung machst du über „Wiederholen“ zur Vorlage, monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Zum Termin legt BuHaPro einen Entwurf mit passendem Leistungszeitraum an. Finalisiert und versendet wird er erst, wenn du es tust. Lieferscheine erzeugst du aus einer Rechnung oder einem Angebot, auch mit Teilmengen. Das PDF zeigt Mengen ohne Preise und hat ein Feld für die Unterschrift bei der Übernahme. Mehrere offene Lieferscheine desselben Kunden fasst du mit einem Klick zu einer Sammelrechnung zusammen.
Vom Angebot über die Rechnung bis zum Geldeingang
Ein angenommenes Angebot wird per Knopfdruck zur Rechnung und bringt seine Positionen mit. Auf der anderen Seite lädst du den Kontoauszug als PDF, CAMT- oder CSV-Datei hoch. Eindeutige Zahlungen ordnet BuHaPro selbst zu und verbucht sie, der Rest bleibt zum Zuordnen offen. Daraus wird der Status „bezahlt“ oder bei Teilbeträgen „teilweise bezahlt“. Barzahlungen erfasst du direkt an der Rechnung und buchst sie auf die Kasse. Für vereinbarte Raten legst du einen Ratenplan an. Bleibt eine Rechnung offen, erzeugt BuHaPro Mahnungen in Stufen. Ab Werk liegen sie als Entwurf zur Freigabe bereit und gehen nicht automatisch hinaus. Mahngebühr, Verzugszinsen und die Betreibungskostenpauschale von 40 Euro nach § 458 UGB stellst du je Stufe selbst ein. Das Gesetz sieht bei Unternehmergeschäften 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz vor (§ 456 UGB), sonst 4 Prozent (§ 1000 ABGB). Eine Stufe wird erst fällig, wenn die vorige tatsächlich versendet wurde.
Warum Rechnungssoftware allein selten reicht
Viele Programme enden beim fertigen PDF. Die Rechnung ist geschrieben, in der Buchhaltung ist sie damit noch nicht. In BuHaPro bucht das Finalisieren die Rechnung gleich mit, wahlweise als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG oder als doppelte Buchführung. Die Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB greift ab 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, und zwar ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr. Über 1.000.000 Euro beginnt sie schon im Folgejahr. Die Buchführungsart legst du beim Einrichten fest. Sobald gebucht ist, bleibt sie fest. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Auswertungen und Geldfluss-Übersicht entstehen aus denselben Buchungen. Für die Buchhaltung brauchst du das Paket Komplett, Faktura allein enthält die Rechnungsseite.
Im Browser, am Handy, am Desktop, mit Server in Graz
BuHaPro läuft im Browser und lässt sich als Web-App auf dem Handy ablegen. Für Macs mit Apple Silicon und für Windows gibt es eine Desktop-App. Was du auf einem Gerät änderst, steht binnen etwa einer Sekunde in jedem anderen geöffneten Fenster. Ein Gerät im Hintergrund holt die Änderungen nach, sobald du zurückkehrst. Rechnungen, Angebote, Gutschriften und Kontakte bleiben auch ohne Verbindung lesbar. Die dafür vorgehaltenen Daten liegen verschlüsselt am Gerät und werden beim Abmelden gelöscht. Angemeldet wird per Passkey über Touch ID oder Windows Hello. Server und Datensicherung stehen in Österreich, und der vollständige Mandanten-Export gibt dir Kontakte, Rechnungen, Buchhaltung und Originalbelege jederzeit wieder heraus.
Was BuHaPro nicht oder nur teilweise kann
Bei diesen Anforderungen solltest du vor der Anmeldung wissen, wie weit BuHaPro reicht.
| Anforderung | Stand in BuHaPro |
|---|---|
| Registrierkasse (RKSV) | Nein. Wer der Registrierkassenpflicht nach § 131b BAO unterliegt (über 15.000 Euro Jahresumsatz und davon über 7.500 Euro in bar), braucht dafür eine eigene Kasse mit Signatureinheit. |
| UVA an FinanzOnline übermitteln | Teilweise. Mit einem Paket mit Buchhaltung entsteht die Voranmeldung als geprüfte FinanzOnline-Datei, die du dort selbst hochlädst. Eine automatische Übermittlung gibt es noch nicht. |
| Teil-, Abschlags- und Schlussrechnung | Nicht als eigene Belegart mit Anrechnung. Teilzahlungen und Ratenpläne auf einer Rechnung sind möglich. |
| Bankkonto direkt angebunden | Nein. Kontoauszüge lädst du als PDF, CAMT- oder CSV-Datei hoch. Eine laufende Verbindung zur Bank besteht nicht. |
Häufige Fragen
- Brauche ich in Österreich überhaupt ein Rechnungsprogramm?
- Vorgeschrieben ist kein bestimmtes Programm. Vorgeschrieben sind die fortlaufende Rechnungsnummer (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. h UStG), vollständige und zeitgerechte Aufzeichnungen (§ 131 Abs. 1 Z 2 BAO), Eintragungen, die sich nachträglich nicht spurlos ändern lassen (§ 131 Abs. 1 Z 6 BAO), und die siebenjährige Aufbewahrung (§ 132 BAO). Mit einer Textverarbeitung ist das machbar, aber jede Nummer und jede Ablage hängt dann an deiner Disziplin.
- Sind die Rechnungen aus BuHaPro rechtskonform?
- Die Pflichtangaben nach § 11 UStG sind im Formular vorgesehen, die Nummern laufen lückenlos, und ein finalisierter Beleg ist optisch eingefroren. Er sieht in einem Jahr aus wie am Tag des Versands. Die inhaltliche Richtigkeit kann BuHaPro nicht abnehmen. Welche Leistung mit welchem Steuersatz zu verrechnen ist, entscheidest du oder deine Steuerberatung.
- Kann BuHaPro E-Rechnungen erstellen?
- Ja. Jede finalisierte Rechnung lässt sich als ebInterface-Datei herunterladen, für das Peppol-Netz entsteht eine Rechnung nach Peppol BIS 3.0, und Rechnungen an den Bund bringst du über das USP direkt aus BuHaPro ein. Eingehende E-Rechnungen im Format XRechnung, ZUGFeRD, Peppol oder ebInterface liest BuHaPro strukturiert ein.
- Kann ich wiederkehrende Rechnungen anlegen?
- Ja, über Dauerrechnungen. Eine finalisierte Rechnung wird über „Wiederholen“ zur Vorlage mit monatlichem, vierteljährlichem oder jährlichem Rhythmus. Zum Termin entsteht ein Entwurf mit passendem Leistungszeitraum, den du prüfst, finalisierst und versendest. Im Reiter „Dauerrechnungen“ siehst du Rhythmus, nächsten Termin und den zuletzt erzeugten Beleg.
- Unterstützt BuHaPro die Registrierkassenpflicht (RKSV)?
- Nein. BuHaPro hat keine Registrierkasse, keine Signaturerstellungseinheit und kein Datenerfassungsprotokoll. Wer Barumsätze über den Grenzen des § 131b BAO erfasst, braucht dafür ein eigenes Kassensystem.
- Kann ich als Kleinunternehmer Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben?
- Ja. Die Kleinunternehmerregelung ist ein Schalter in den Unternehmensdaten. Danach weist BuHaPro keine Umsatzsteuer aus und setzt den Hinweis auf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG auf Rechnung, Angebot und Gutschrift.
- Kann ich eine finalisierte Rechnung noch ändern?
- Solange keine Zahlung erfasst, keine Gutschrift verknüpft und die Buchungsperiode offen ist, macht „Zurück zu Entwurf“ die Rechnung wieder bearbeitbar. Die Nummer bleibt ihr erhalten, und ein bereits erzeugter Buchungssatz wird storniert und bleibt stehen. Danach bleibt der reguläre Weg über Storno oder Gutschrift.
- Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
- Sieben Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 132 BAO), bei laufenden Verfahren länger. In BuHaPro bleiben Beleg und finalisiertes PDF gespeichert, und der Mandanten-Export gibt dir Belege und Buchhaltung jederzeit als Ganzes wieder heraus.
- Kann mein Steuerberater mitarbeiten?
- In den Paketen mit Buchhaltung (Buchhaltung, Komplett, Business) bekommt die Kanzlei einen eigenen Zugang. Du erteilst die Rechte einzeln und kannst sie jederzeit sofort widerrufen. Zusätzlich gibt es den Export als DATEV-Buchungsstapel. Mit Faktura allein bekommt sie deine Rechnungen als PDF.
- Was kostet das Rechnungsprogramm?
- Während der Public Beta nichts. Du hinterlegst kein Zahlungsmittel, und es läuft keine Frist im Hintergrund. Ab dem öffentlichen Start gilt der Listenpreis des Pakets, den du in der Preisübersicht auf der Startseite siehst. Alles, was du in der Beta erfasst, bleibt danach erhalten.
Weitere Lösungen
- Einnahmen-Ausgaben-RechnungEAR-Software für Österreich: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG mit Gewinnfreibetrag, Pauschalierung im Vergleich, Anlagenverzeichnis, AfA und Beilage E1a 2025 als FinanzOnline-Datei. Für EPU und Selbständige.Ansehen
- Für Kleinunternehmen & EPUBuchhaltung für Kleinunternehmer & EPU in Österreich: Rechnungen ohne USt-Ausweis, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit E1a, Beleg-Scan per Handy. In der Public Beta kostenlos.Ansehen
- sevDesk-AlternativeÖsterreichische sevDesk-Alternative: Rechnung und Buchhaltung in einer Software, dazu Projekte, Personal und KI als Zusatzmodul. Nach BAO und UGB, mit Server in Graz.Ansehen